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Kategorie: Case Studies

  • 👍Daumen-hoch-Emoji als Vertragsbestandteil? Wie der BGH entscheiden würde

    Ein kanadische Gericht hat einen Vertrag über Flachs aufgrund eines Daumen-hoch-Emoji anerkannt. In Deutschland können Emoji ebenfalls Verträge begründen oder beeinflussen, da sie nach dem Empfängerhorizont auszulegen sind. Der BGH hat dies für SMS-Kommunikation bereits bestätigt. Vertrag über 56.000,00 EUR per 👍*thumbsup* Das Gericht in Saskatchewan hat entschieden, dass ein Vertrag über den Verkauf von…