Corona in NRW – Was ist jetzt erlaubt

Corona in NRW – Was ist jetzt erlaubt

Am Montag, 15. Juni 2020, tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Das Land NRW geht damit in weiteren Schritten den Weg hin zu einer weiteren Öffnung des öffentlichen Lebens. Aktuelle Grundregeln für Kontakt zu anderen Menschen Maßstab für alle zwischenmenschlichen Kontakte im öffentlichen Raum ist weiterhin,

Corona: Was ist in NRW noch erlaubt? Spaziergang, Handel, Handwerk?

Wer darf noch auf haben und wenn ja wie? Seit Montag, den 23. März 2020, gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020.  Was dürfen wir jetzt noch? Ist das öffentliche Leben jetzt lahmgelegt?  Hier erhalten Sie einen Überblick über die erlaubten Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen. Das öffentlich

Stundung von Zahlungen wegen Corona

In Zeiten von Corona und den Folgen der Pandemie wird das Geld knapp. Im Geschäft droht die Liquidität auf null zu sinken. Ausfälle, Schließung und die Insolvenz können die Folge sein. Beugen Sie jetzt vor! Setzen Sie sich mit Ihren Gläubigern frühzeitig in Kontakt. Vereinbaren Sie eine Stundung der noch offenen Forderungen. Wie das geht?

Home-Office, remote work und mobiles Arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie

Das Corona-Virus stellt uns als Gesellschaft vor eine erhebliche Herausforderung. Auf die in der Arbeitswelt für Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen begonnenen Veränderungen wirkt das Corona-Virus wie ein Katalysator. Home-Office, remote work oder mobiles Arbeiten sind Schlagworte der Stunde. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick darüber geben, ob Sie als Geschäftsleitung eines Unternehmens

Corona – Entschädigung, Schadensersatz

Die Auswirkungen des Corona-Virus sind allgegenwärtig. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung besteht darin, eine allzu rasche Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Wenn sich der erste Staub gelegt hat, stellt sich spätestens dann die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie: Muss es der Inhaber eines Restaurants ohne Entschädigung hinnehmen, dass sein Lokal zwecks Quarantäne geschlossen wird? Bin
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