Corona in NRW – Was ist jetzt erlaubt

Corona in NRW – Was ist jetzt erlaubt

Am Montag, 15. Juni 2020, tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Das Land NRW geht damit in weiteren Schritten den Weg hin zu einer weiteren Öffnung des öffentlichen Lebens. Aktuelle Grundregeln für Kontakt zu anderen Menschen Maßstab für alle zwischenmenschlichen Kontakte im öffentlichen Raum ist weiterhin,

Corona – Entschädigung, Schadensersatz

Die Auswirkungen des Corona-Virus sind allgegenwärtig. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung besteht darin, eine allzu rasche Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Wenn sich der erste Staub gelegt hat, stellt sich spätestens dann die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie: Muss es der Inhaber eines Restaurants ohne Entschädigung hinnehmen, dass sein Lokal zwecks Quarantäne geschlossen wird? Bin
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