Anwaltskanzlei Kallabis
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Anwaltskanzlei Kallabis in Düsseldorf – Unterbach

Frau Yilmaz ist bis 14.09.2026 urlaubsbeding abwesend. Rücksprachen mit Frau Yilmaz sind daher erst wieder nach dem 14.09.2026 möglich.

Anschrift

Anwaltskanzlei Kallabis
Gerresheimer Landstraße 60
40627 Düsseldorf


Als Anwalt stehe ich stark an Ihrer Seite und trete für Ihre Interessen ein. Hier erfahren Sie mehr über meine Arbeit und wie Sie jetzt davon profitieren können.

Hier erhalten Sie jetzt rechtliche Hilfe. Denn eine vertrauensvolle Bearbeitung Ihres Falles ist mir wichtig. Durch regelmäßigen Austausch mit Ihnen sichere ich ein hohes Maß an Qualität meiner Arbeit. Für Sie setze ich zur Steigerung der Effizienz auf moderne Medien.

Mit meiner Beratung setze ich für Sie schon früher an, um durch präventive Gestaltung von Rechtsbeziehungen Streit schon im Vorfeld nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie profitieren von meiner Erfahrung in der Rechtsberatung und außergerichtlicher Konfliktlösung.

Ich berate Sie gern auf Deutsch und Englisch.

  • Rechtsanwalt / Anwältin (m/w/d) Verbraucherrecht – Düsseldorf / Remote

    Anwaltskanzlei KallabisVollzeit | Festanstellung | ab sofort | 4.000 € – 4.500 € / Monat Über uns Die Anwaltskanzlei Kallabis mit Sitz in Düsseldorf ist auf Wirtschaftsrecht spezialisiert – mit einem starken Fokus auf Verbraucherrecht. Wir bieten Privatpersonen und Unternehmen individuelle rechtliche Beratung und setzen auf eine vollständig digitale Mandatsbetreuung. Unser kleines, erfahrenes Team arbeitet eng zusammen, um höchste juristische Qualität und Effizienz sicherzustellen. Vertrauen, Teamgeist und persönliche Weiterentwicklung stehen bei uns im Mittelpunkt. Deine Aufgaben Dein Profil Wir bieten Typischer Tagesablauf Ein typischer Tagesablauf kann wie folgt aussehen. Arbeitszeit: 09:30 – 18:00 UhrPause: 13:30 – 14:00 Uhr Zeit Tätigkeit…

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    Im deutschen Vertragsrecht herrscht grundsätzlich das Prinzip der Formfreiheit. Dies bedeutet, dass die meisten Verträge formfrei, also mündlich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Handschlag), geschlossen werden können. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Gesetzgeber eine bestimmte Form verlangt, um den Vertrag rechtswirksam zu machen. Dazu gehören insbesondere die Schriftform, notarielle Beurkundungen und qualifizierte elektronische Signaturen. In diesem Artikel beleuchten wir die Formfreiheit, ihre Grenzen und welche Formvorschriften für spezielle Vertragsarten gelten. 1. Grundprinzip der Formfreiheit: Verträge ohne Schriftform Das deutsche Vertragsrecht beruht auf dem Grundsatz der Privatautonomie, der es den Parteien erlaubt, ihre Verträge grundsätzlich in jeder beliebigen Form…

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Handelsrecht & Gesellschaftsgründung

Im Bereich des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsrechts stehen Ihre Firmengründung (Start-Up) und Ihr Unternehmen bei meiner Arbeit für Sie im Vordergrund. Gerne stehe ich Ihnen bereits bei der Wahl der geeigneten Rechtsform mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei übernehme ich für Sie insbesondere die Erstellung der notwendigen Vertragsunterlagen. Auch über die zu vermeidenden Haftungsrisiken werden Sie von mir beraten.

In diesem Bereich des Wirtschaftsrechts werden auch die Beziehungen zwischen Personen und Unternehmen erfasst, welche z.B. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen. Ebenso fällt hierunter die Gestaltung von Unternehmensverträgen. Darüber hinaus gehören in diesen Leistungsbereich auch die Vorschriften über die Herstellung bzw. den Verkauf von Waren oder die einzuhaltenden Regelungen für Unternehmen (Compliance).

Falls es einmal zum Streit kommt, dann unterstütze ich Sie professionell u.a. bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auch die Geltendmachung des Ersatzes von Schäden gehört ebenso zu meinem Leistungsspektrum für Sie sowie Ihre Interessen in einem Gerichtsprozess konsequent zu wahren. In vielen Fällen lässt sich schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch schlichtende Maßnahmen, einem anwaltlichen Forderungsschreiben oder dem Erlass eines Mahnbescheides der Konfliktfall klären.


Vertragsrecht

Mit der Gestaltung von Verträgen für Beziehungen zwischen Unternehmen sowie Verbrauchern (b2c) und zwischen Unternehmen und Unternehmen (b2b) beauftragen Sie einen wesentlichen Grundstein für die Abwicklung des Vertrages. Ich setze für Sie auf bewährte Branchenstandards, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewähren. Die Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen ist mir hierbei der nötige Orientierungspunkt. Denn dies führt zur nötigen Flexibilität, um den einzelnen Bedürfnissen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.


Auch größeren Einheiten, wie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Verbänden, stehe ich gerne für die professionelle Auslagerung (Outsourcing) von Einzelfragen zur Verfügung. Hierbei vereine ich für den Erfolg Ihres Projektes juristische Kenntnisse und bewährte Methoden des Projektmanagements. Bei alledem setze ich auf moderne Medien, was regelmäßig zu einer Erhöhung der Effizienz führt (digital ready).

Diese Leistungen biete ich Ihnen auch als White Label-Lösungen an und agiere als Ihre persönliche Rechtsabteilung.